Ärgernis
«Ein unfaires Verhalten»: Gemeinden kämpfen gegen Dauerparkierer an

Vielerorts blockieren Private die öffentlichen Parkplätze. Der Wegenstetter Gemeinderat fordert die Fahrzeughalter auf, darauf zu verzichten. Gansingen geht mit Verbotsschildern vor. In Ueken wird die Verfügung für ein Parkverbot in der Dorfstrasse geprüft.

Dennis Kalt
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Gegen Dauerparkierer auf dem Gansinger Gemeindehausparkplatz hat der Gemeinderat ein entsprechendes Schild aufstellen lassen.

Gegen Dauerparkierer auf dem Gansinger Gemeindehausparkplatz hat der Gemeinderat ein entsprechendes Schild aufstellen lassen.

Dennis Kalt/Aargauer Zeitung

Die Dauerparkierer auf öffentlichem Grund stossen dem Wegenstetter Gemeinderat sauer auf. Regelmässig stellt dieser fest, dass auf Strassen oder Plätzen wie beim ehemaligen Feuerwehrmagazin, der Kirche oder der Mehrzweckhalle ihr Fahrzeug dauerhaft abstellen. Gemeindeammann Felix Wendelspiess findet klare Worte:

Felix Wendelspiess, Gemeindeammann Wegenstetten.

Felix Wendelspiess, Gemeindeammann Wegenstetten.

zvg (26. September 2021)
«Dieses Verhalten ist gegenüber den anderen Bewohnern unfair.»

Etwa jenen gegenüber, die sich beim Bau ihres Eigenheims um ihre Parkplätze gekümmert und dafür bezahlt haben. Bei den Autos der Dauerparkierer handle es sich etwa um Einwohner, die ihren Firmenwagen mit nach Hause nehmen und keinen eigenen Parkplatz für ein zweites Fahrzeug haben.

Hansueli Loosli, Leiter der Regionalpolizei unteres Fricktal.

Hansueli Loosli, Leiter der Regionalpolizei unteres Fricktal.

nbo (18. Juni 2019)

Grundsätzlich, so Wendelspiess, bedarf es für das Dauerparkieren eine offizielle Bewilligung gemäss dem Strassenreglement der Gemeinde. Bussen seien dort aber nicht festgelegt. Wie Hansueli Loosli, Leiter der Regionalpolizei unteres Fricktal, sagt, sei es den Gemeinden überlassen, ob nächtliches Dauerparkieren gebührenpflichtig ist oder nicht. Er schiebt nach:

«Falls es gebührenpflichtig sein soll, muss ein entsprechendes Parkierungsreglement erstellt werden.»

Falls sich die Situation nicht verbessert, würde man sich im Gemeinderat zusammensitzen und Massnahmen überlegen, so Wendelspiess. Eine Überlegung, die bereits existiert, sei, Parkkarten einzuführen.

Kontrollen der Parkplätze sind zu aufwendig

Mario Hüsler, Gemeindeammann Gansingen.

Mario Hüsler, Gemeindeammann Gansingen.

psc (21. Januar 2020)

Auch der Gemeinde Gansingen ist das Problem mit den Dauerparkieren seit vielen Jahren bekannt. Die Autos stehen etwa auf dem Gemeindehausparkplatz, dem Dorfplatz, dem Schulareal oder dem Friedhofparkplatz. Wie Gemeindeammann Mario Hüsler sagt, habe man von einem Projekt, die Parkplätze gebührenpflichtig zu machen, nach Beratung mit Polizei und einer externen Firma abgesehen. Hüsler:

«Die Situation in unserer Gemeinde ist zu verzettelt, die Kontrolle der Parkplätze zu aufwendig.»

Stattdessen habe man an den einschlägigen öffentlichen Plätzen, die gerne von den Dauerparkieren genutzt werden, entsprechende Verbotsschilder aufgestellt. Dadurch habe sich die Situation teilweise verbessert.

In Ueken tritt das Problem regelmässig entlang der Dorfstrasse auf sowie vereinzelt auf dem Parkplatz des Gemeindehauses auf. «Der Gemeinderat prüft aktuell die Verfügung eines Parkverbotes für die Dorfstrasse», sagt Verwaltungsleiter Harry Wilhelm. Beim Parkplatz des Ueker Gemeindehauses gebe es bereits eine blaue Zone mit einer maximalen Parkdauer von vier Stunden. «Hier müssen die Kontrollen verstärkt werden», so Wilhelm.

Gebührenpflicht zeigt lenkende Wirkung

Grössere Gemeinden dämmen das Problem des Dauerparkierens mit entsprechenden Ergänzungen ihrer Parkierungsreglemente ein. In Möhlin wurde dieses 2015 revidiert. Pro Personenwagen zahlen nächtliche Parker pro Monat «mindestens 50 Franken», heisst es im entsprechenden Reglement.

Seit Juni 2018 erhebt die Gemeinde Frick eine monatliche Gebühr von 40 Franken für Halter vom Personen- und Lieferwagen, die auf öffentlichem Grund dauerparkieren. Wie Gemeindeschreiber Michael Widmer sagt, sind derzeit 20 entsprechende Bewilligungen für Dauerparkierer im Umlauf. Weiter dürften viele Fahrzeughalter, die vor der Einführung der Gebührenpflicht ihr Fahrzeug auf öffentlichem Grund abstellten, nun ihren eigenen Parkplatz nutzen, weil das kostenlose Parkieren nicht mehr möglich ist.