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In einer Ausstellung zeigte die Windpark Lindenberg AG in Beinwil gestern und vorgestern den Stand der Planung und der Abklärungen. Die definitiven Standorte in Beinwil sind bestimmt, das Mitwirkungsverfahren beginnt nächstes Jahr.
Jetzt sind die genauen Standorte der vier Windkraftanlagen der Windpark Lindenberg AG festgelegt, jetzt ist klar, dass die Gemeinde Beinwil voraussichtlich 2021 über die notwendige Nutzungsplanänderung abstimmen wird. Festgelegt ist auch, welcher Typ Windrad auf dem Lindenberg Strom produzieren soll. Anfang nächsten Jahres wird die Mitwirkung durchgeführt, bei der auch Leute, die nicht in der Gemeinde Beinwil wohnen, Stellung zum Projekt nehmen können.
In einer Ausstellung zeigte die Windpark Lindenberg AG in Beinwil gestern und vorgestern den Stand der Planung und der Abklärungen. Das Gleiche wird am 9. und 11. Dezember noch im Pfarrheim in Hitzkirch zu sehen sein. «Wir wollen umfassend informieren», unterstreicht Louis Lutz von der AEW Energie AG, die zusammen mit der Centralschweizerischen Kraftwerke AG (CKW) und der SIG, Services Industriels de Genève die Windpark Lindenberg AG bildet.
Die Gesamthöhe der gewählten Windkraftanlage beträgt 229 Meter, die Nabenhöhe liegt bei 150 Metern und die drei Rotorblätter verfügen über eine Blattheizung als Enteisungsanlage. Sie steht auf einem Fundament mit einem Aussendurchmesser von 24,5 Metern mit einer Gesamttiefe von 2,6 Metern, wovon sich 1,1 Meter unter Boden befinden. Soweit ein paar technische Details.
Wie aber sieht es mit den Auswirkungen auf das auf dem Lindenberg reichlich vorhandene Grundwasser aus? Im bis jetzt über zehn Monate dauernden Markierversuch hätte sich gezeigt, dass keine Verbindungen zwischen den geplanten Anlagestandorten und den öffentlichen Grund- und Quellwasserfassungen bestehen, hält die Windpark Lindenberg AG fest. «Eine Verminderung des Grundwasserflusses oder dessen Verunreinigung aufgrund des Baus der Windenergieanlagen ist nicht zu erwarten.»
Tatsächlich habe die Ergiebigkeit von Quellen in jüngster Zeit nachgelassen, sagt Lutz, was aber wohl auf die vermehrte trockene Witterung oder eine zunehmende Nutzung zurückzuführen sei. Deshalb könnte eine neu zu erstellende Trinkwasserleitung vom Reusstal nach Beinwil diese Schwankungen ausgleichen. Die Windpark Lindenberg AG sei bereit, diese Leitung mitzufinanzieren.
In der Ausstellung zeigte die Windpark Lindenberg AG mit entsprechenden Animationen auch, wie die Anlagen von verschiedenen Standorten aus zu sehen sein würden. Werden bestehende Grenzwerte für Schattenwurf überschritten, würde die Anlagen, überwacht von einem entsprechenden Modul, automatisch abgeschaltet, versprechen die Betreiberinnen. Das Gleiche geschehe im Winter bei Eisansatz an den Rotorblättern. Dann werde die Blattheizung aktiviert und die Anlage erst wieder in Betrieb genommen, wenn sie eisfrei ist.
Beim Schall würden bei allen bewohnten Gebäuden in der Landwirtschaftszone die strengeren Nachtgrenzwerte eingehalten, in den Wohnzonen deutlich unterschritten. Weiter erachtet die Betreiberin nach Untersuchungen das Konfliktpotenzial für Vögel und Fledermäuse als relativ gering. Mit Zugvogelradar und Messung von Fledermausaktivitäten soll dieses durch Abschaltung der Anlage, falls nötig, nochmals minimiert werden.
Ergänzung Der Standort, die Höhe des Windrades und der Durchmesser des Rotors bestimmen die Leistung. Nach der Berechnung der Windpark Lindenberg AG bringen die vier geplanten Windkraftanlagen im Jahr 32,7 Millionen kWh, das entspricht der Stromversorgung von 7200 Haushalten. «Sie liefern damit etwa einen Drittel, was das Wasserkraftwerk Bremgarten produziert», erklärt Louis Lutz, Leiter Regional-Center Bremgarten bei AEW Energie AG. Besonders interessant sei die Windkraft, weil sie auch nachts und bei trübem Wetter anfällt, «dann, wenn die Fotovoltaik nicht produzieren kann». Er räumt ein, dass die vom Bund zugesicherte kostenorientierte Einspeisevergütung (KEV) für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien während 20 Jahren die Wirtschaftlichkeit des Windparks wesentlich begünstigt. Der Anlagenhersteller bietet während dieser Zeit eine Vollwartung und eine Verfügbarkeitsgarantie von 95 Prozent. Ist die Anlage nicht verfügbar, zahlt er für den Produktionsausfall. (es.)