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Die Oberstaatsanwaltschaft hat Anklage gegen den 38-jährigen Schweizer erhoben, der im vergangenen Dezember in Merenschwand mehrere Brände gelegt hat. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren, aufgeschoben zugunsten einer stationären Massnahme.
Das Dorf Merenschwand erlebte vergangenes Jahr schlimme Zeiten. Zweimal sorgte eine Brandserie mit grossem Sachschaden für Schlagzeilen – im August 2019 und im Dezember 2019. In beiden separaten Fällen konnten die Täter ermittelt werden. Im ersten Fall verurteilte das Bezirksgericht Muri den Verursacher vor einem Monat zu einer Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren, die zu Gunsten einer ambulanten Massnahme zur Behandlung seiner psychischen Störung aufgeschoben wird.
Nun kommt auch juristische Bewegung in den Fall der Feuerserie von Anfang Dezember letzten Jahres. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau erhebt Anklage gegen einen mittlerweile 38-jährigen Schweizer wegen mehrfacher, teils qualifizierter Brandstiftung und mehrfachem Hausfriedensbruch.
Der Beschuldigte wurde am 7. Dezember 2019 von der Polizei nach intensiven und aufwendigen Ermittlungen durch eine Sonderkommission verhaftet. Seither befindet er sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug.
Die Oberstaatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Dies aufgeschoben zu Gunsten einer stationären Massnahme zur Behandlung der Alkoholsucht des Beschuldigten sowie eine unbedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen. Wann die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Muri stattfindet, ist noch unbekannt.
Im Rahmen der Taten wirft die Oberstaatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, am 1. und 2. Dezember, sowie in der Nacht vom 6. auf den 7. Dezember 2019 in Merenschwand insgesamt sechs Brandstiftungen verübt zu haben. Fünf davon hat er bereits gestanden. Dazu zählen das Feuer mit mehreren Brandherden bei einem Einfamilienhaus an der Mühlestrasse. Dort konnte die Feuerwehr rasch löschen und einen Vollbrand verhindern. Daneben wird ihm das Anzünden einer Sitzbank beim Kirchplatz und gleichentags der Brand eines Stalles an der Rozenstrasse zugerechnet.
Das Verursachen der weitaus grössten Feuersbrunst zu Beginn der Serie bestreitet der 38-Jährige allerdings. Die Brandstiftung vom 1. Dezember, bei welcher der «Spittel» an der Schwanenstrasse mitten im Dorf Scheune komplett niederbrannte. Die Scheune und das angebaute Wohnhaus, die unter kantonalem Denkmalschutz stehen und aus dem 16. Jahrhundert stammten, waren bis zum Brand das älteste Wohnobjekt in der Gemeinde. Die Oberstaatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten in dieser Sache qualifizierte Brandstiftung vor, weil er mit der Brandlegung beim Wohnhaus wissentlich Leib und Leben von Menschen in Gefahr gebracht haben soll.
Weshalb der Schweizer zu seinen schlimmen Taten fähig war, erklärt die Oberstaatsanwaltschaft so: «Der Beschuldigte gab an, die Brände aus einer Frustreaktion heraus in Bezug auf seine Lebenssituation und im Zusammenhang mit übermässigem Alkoholkonsum gelegt zu haben.» Wie der «Blick» kurz nach der Verhaftung berichtete, habe der Angeklagte wegen eines körperlichen Leidens nicht mehr in einer Gartenbaufirma arbeiten können, was ihm sehr zugesetzt habe.
Während der mutmassliche Täter des Spittel-Brandes seit über neun Monaten hinter Schloss und Riegel sitzt, sind die Überreste des historischen Gebäudes noch immer prominent an Ort und Stelle. Geschützt mit einer grossen Plache, rundum eingehagt und eingerüstet.
Nach AZ-Informationen drängt der Gemeinderat darauf, dass beim Spittel etwas passiert. Mehr Informationen sind anlässlich der Gemeindeversammlung vom 19. Oktober in Aussicht gestellt.