Die geplante Mobilfunkantenne auf dem Dach des Hauses Aarmattweg 7 im Aarauer Scheibenschachen wird zu einem Fall für das Bundesgericht.
Nach der Verweigerung der Baubewilligung durch den Stadtrat gelangte die Sunrise Communications mit Erfolg an die nächsten Instanzen, an den Regierungsrat und anschliessend an das aargauische Verwaltungsgericht, das nun entsprechende Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern abgelehnt hat. 24 betroffene Personen geben aber nicht auf und ziehen das Verfahren weiter nach Lausanne. Ins Feld geführt wird vor allem der für das gesamte Quartier gültige Ensembleschutz, der aus Gründen der Rechtsgleichheit nicht aufgeweicht werden dürfe.
Das umstrittene Baugesuch der Sunrise datiert aus dem Jahr 2008. Einsprachen führten ein paar Monate später zur Gründung des Vereins Omega Scheibenschachen als Plattform für die Gegner des Vorhabens. Der Aarauer Stadtrat wies das Gesuch für die Mobilfunkantenne am Aarmattweg 7 mit dem Hinweis auf das absolute Verbot von Aussenantennen in allen Ensembleschutzzonen auf Stadtgebiet ab. Damit war die Sache aber keineswegs vom Tisch, die Netzbetreiberin liess nicht locker, blitzte mit einem zweiten Gesuch auf lokaler Ebene zwar erneut ab, erhielt aber bei den kantonalen Instanzen Unterstützung. Das Verwaltungsgericht hielt unter anderem explizit fest, dass «der Stadtrat den ihm zustehenden Ermessensspielraum überschritten» habe.
Hier setzen die Beschwerdeführer, die durch den Aarauer Anwalt Werner Schib vertreten werden, mit ihren Argumenten an. Aarau habe sich «weder von unmassgeblichen Gesichtspunkten» leiten lassen noch «willkürlich gehandelt». Vielmehr handelt es sich bei der Beurteilung der Situation am Aarmattweg um vielfältige Ermessensfragen.
Der Stadtrat hat sich mit Verweis auf seine Gemeindeautonomie an den geltenden Ensembleschutz gehalten, der auch die Liegenschaft Aarmattweg 7 überlagert und gemäss Paragraf 35 Absatz 6 der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) Aussenantennen jeglicher Art verbietet. Dieser besondere Schutz betreffe also nicht nur die historische Herzbergsiedlung, sondern das gesamte Quartier. Die konsequente Auslegung des Ensembleschutzes rechtfertige «keinen Eingriff in die durch die Verfassung geschützte Gemeindeautonomie der Stadt Aarau», argumentieren die Beschwerdeführer. Daran ändere auch die teilweise Ummantelung der geplanten Antenne nichts. Patrik Widmer, Präsident des Vereins Omega, stört sich denn auch daran, dass Mobilfunkbetreiber durch das Einpacken ihrer Antennen die Bürger zu täuschen versuchen. Eine Antenne, die nicht sichtbar ist, bleibt in ihrer Funktion immer noch eine Antenne. Zudem gehörten solche Anlagen nach wie vor nicht in Wohnquartiere. Störend sei zudem auch, dass bei einem öffentlichen Interesse, dem der Mobilfunk zweifellos entspricht, private Liegenschaftsbesitzer von den Betreibern angegangen werden können, die umliegenden Mitbewohner aber nur über sehr teure rechtliche Verfahren Gehör erhalten oder das Nachsehen haben.
Viele Antennen auf engstem Raum
Der vorgesehene Aufbau sei «sehr wohl wahrnehmbar», ein Umstand, der vom Verwaltungsgericht verharmlost worden ist. Die Beschwerdeführenden monieren aber auch, dass die Antenne laut Einschätzung der kantonalen Ortsbildfachleute erst dann störend wirken würde, wenn sie einen Meter höher wäre. Für die Gegner des Vorhabens ist zudem klar, dass die Beschwerde ans Bundesgericht eine aufschiebende Wirkung haben muss.
Seltsam ist schliesslich der Umstand, dass im betroffenen Quartier gleich alle drei nationalen Mobilfunk-Anbieter auf engstem Raum Antennen planen oder bereits realisiert haben. In Betrieb ist die Anlage der Swisscom an der vorderen Kirchbergstrasse, neben dem Projekt der Sunrise am Aarmattweg läuft auch ein Baugesuchsverfahren für eine Orange-Antenne auf dem Dach des Hotels Basilea in Rombach-Küttigen.