Aarau
Darum geht es dem Stadiongegner bei der Beschwerde

Der Stadion-Gegner zieht das Verfahren gegen das neue Aarauer Fussballstadion vor Verwaltungsgericht. Die Mantelnutzung ist nur noch ein nebensächlicher Aspekt der Beschwerde, im Vordergrund steht das Parkierungskonzept.

Sabine Kuster
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Wieder wurde in letzter Minute Einsprache eingereicht: So beschreibt Karikaturist Silvan Wegmann die Situation.

Wieder wurde in letzter Minute Einsprache eingereicht: So beschreibt Karikaturist Silvan Wegmann die Situation.

Silvan Wegmann Swen

Dass der Beschwerdeführer vor Verwaltungsgericht neue Argumente vorweisen kann, ist unwahrscheinlich. Das Verwaltungsgericht teilt nur mit, die Rechtsschrift sei «umfangreich» und enthalte mehrere prozessuale Anträge.

Hinlänglich bekannt ist, dass der Beschwerdeführer die Mantelnutzung rund ums Stadion kritisiert. Die Verkaufsfläche für Sportartikel war aber nur ein Nebenschauplatz, wie sich jetzt zeigt. Stadt und Bauherrin HRS haben hauptsächlich wegen der Zufahrt zu einem der Parkhäuser mit dem Beschwerdeführer verhandelt. Martin Kull, CEO der HRS Real Estate, konnte aus zeitlichen Gründen keine Stellungnahme abgeben und begründen, warum HRS auf die vom Beschwerdeführer geforderten Bedingungen nicht einging.

Beschwerdeführer bemängelt Parkierungskonzept

Stadt und Bauherrin HRS haben mit dem Beschwerdeführer vor allem über die Zufahrt zu einem der Parkhäuser diskutiert. Um während der Matchs genügend Parkplätze zur Verfügung zu haben, soll auch das Mitarbeiterparkhaus der Rockwell AG im Torfeld Süd genutzt werden dürfen.

So ist es im Veranstaltungsparkierungskonzept von 2012 vorgesehen. Die Zufahrt zum Parkhaus ist die Florastrasse. Um die Belastung dort während der Matchs so gering wie möglich zu halten, sieht das Konzept vor, dass vor allem das Stadionpersonal und ausgesuchte Besuchergruppen wie die Mitglieder des Gönnervereins parkieren sollen. Zudem wird die Strasse geschlossen, sobald das Parkhaus voll belegt ist.

Roter Punkt markiert Zufahrt zu Florastrasse bzw. Rockwell-Parkhaus. Grün ausgefüllte Kreise = Zufahrt nur für Anwohner.

Roter Punkt markiert Zufahrt zu Florastrasse bzw. Rockwell-Parkhaus. Grün ausgefüllte Kreise = Zufahrt nur für Anwohner.

Diese Einschränkung genügt dem Beschwerdeführer nicht. Die Florastrasse werde mehr als die anderen Quartierstrassen belastet, bemängelt er. Genug Parkplätze zu finden, wird eine Herausforderung für den Stadion-Betreiber. Während eines durchschnittlichen Matchs werden laut Konzept 1000 Parkplätze nötig sein.

Rund 800 befinden sich in nächster Nähe im Torfeld Süd. Dazu müssen einige Parkplätze im Einkaufszentrum, jene eines Bürogebäudes, jene der Gastro Social und der Stadion-Tiefgarage genutzt werden können – sowie das Rockwell-Parkhaus mit maximal 210 Parkplätzen. Bauherrin HRS wollte deshalb hier keine Konzessionen machen und nicht auf diese verzichten.

Verfahren blockiert Baustart

Solange die Beschwerde vor Verwaltungsgericht hängig ist, darf nicht mit dem Bau des Stadions begonnen werden. Laut Nicole Payllier, Leiterin Kommunikation der kantonalen Gerichte, haben «in der Regel» alle Beschwerden aufschiebende Wirkung. Ausnahmen gibt es gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege nur, «wenn nicht aus wichtigen Gründen im angefochtenen Entscheid (...) etwas anderes bestimmt wird».

Dies war im Jahr 2012 der Fall, als gegen den Gestaltungsplan im Torfeld Süd Beschwerden vorlagen. Aber erst während des Verfahrens vor Bundesgericht. Das Verwaltungsgericht hatte den Anwohnern damals das Beschwerderecht abgesprochen, wogegen diese vor Bundesgericht rekurrierten und schliesslich unterlagen. Bei den Anwohnern handelte es sich bei keinem um den jetzigen Beschwerdeführer.